Finanzierung & Förderung
- Förderungen für Weiterbildung
Finanzielle Förderungen für Ihre persönliche Aus- und Weiterbildung – für Schule, Lehre, Studium oder Beruf.
- AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen
Informationen und Beratung zu Förderungen für Studierende, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Studienberechtigungs-, Berufsreifeprüfungen etc.
- Förderungen des Landes NÖ
Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich für Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfungen, Studierende, etc.
- Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund
Mit seinen Stipendien unterstützt der Österreichische Integrationsfonds Organisationen und Talente mit Migrationshintergrund in verschiedenen Bereichen.
- Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung
Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50 Prozent verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.
- NÖ Bonus – Semesterticket
Zuschuss zu den Fahrtkosten von max. EUR 100,– pro Semester
- Städte und Gemeinden
Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien.
Weitere Informationen: Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat
- Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen
grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.
- Das Komme-Was-Wolle Darlehen für Aus- und Weiterbildung
Das s Bauspardarlehen für Aus- und Weiterbildung verschafft finanziellen Spielraum.
- Die WAFF Förderung Digi-Winner
Gemeinsam fördern die Arbeiterkammer Wien (AK) und der waff berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung.
Mehr erfahren über die Förderung Digi-Winner
- Die WAFF Förderung Klima-Winner
Mit dem Klima-Winner fördert der waff berufliche Aus- oder Weiterbildungen in diesem Gebiet und bietet Information und Beratung zu klimaschutzrelevanten Qualifikationen.
Ausbildungskosten können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fort- oder Ausbildung im verwandten Beruf gemacht wird oder eine umfassende Umschulung darstellt.
Auch Arbeitslosengeldbezieher*innen können Aus- und Fortbildungskosten bzw. Umschulungskosten steuerlich absetzen.
Absetzbar sind folgende Kosten:
- Eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige PC-Nutzung, etc.)
- Fahrtkosten
- Allenfalls Taggelder (für die ersten fünf Tage, falls der Kurs nicht am Wohnort bzw. Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Die Kosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in welchem diese bezahlt wurden. Es kann jedoch nur die Differenz der Aus- bzw. Fortbildungs- oder Umschulungskosten beantragt werden, welche sich aus der Höhe der Beiträge abzüglich aller Förderungen ergibt.
Mehr Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungen
Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate bei der Arbeitgeber*in beschäftigt
- Einverständnis der Arbeitgeber*in sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
- Herabsetzung der Arbeitszeit von mindestens 25% und maximal 50%
- Dienstverhältnis muss trotz der Herabsetzung der Arbeitszeit mindestens zehn Wochenstunden betragen
- Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zehn Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein
Die Bildungsteilzeit kann über einen Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von 24 Monaten in Anspruch genommen werden, wobei es freisteht, wie die 24 Monate aufgeteilt werden. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt EUR 0,82 pro jede Stunde, welche von der Arbeitnehmer*in reduziert wird. Das Bildungsteilzeitgeld wird vom AMS ausbezahlt.
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate bei der selben Arbeitgeber*in beschäftigt
- Einverständnis der Arbeitgeber*in sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
- Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zwanzig Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein
Die Bildungskarenz kann über einen Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von mindestens zwei bis längstens 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer*innen können diese 12 Monate Bildungskarenz auf einmal oder in Teilen vereinbaren, wobei die Dauer eines Teiles mindestens 2 Monate betragen muss. Die oben genannte vierjährige Rahmenfrist beginnt mit dem Antritt der Bildungskarenz bzw. des ersten Teiles der Bildungskarenz zu laufen.