Aktuelle Änderungen im Sozialrecht

Inhouse-Angebot

In Österreich können sozialpolitische Ansprüche in der Regel nur über gestellte Anträge eingelöst werden. Viele Klient*innen nehmen diese Möglichkeiten nicht wahr. So werden viele eigentlich zustehende sozialrechtliche Ansprüche in der Praxis nicht genutzt. Diese hohe Non-Take-Up-Rate gesetzlich zustehender Sozialleistungen ist ein wesentlicher Faktor gesellschaftlicher Ungleichheit.

Aktive sozialrechtliche Information ist daher eine Maßnahme gesellschaftlicher Verteilungspolitik: Verteilung von Wissen geht der Verteilung von Leistungen und Ressourcen voraus. Sie aktualisieren in diesem Seminar Ihr Wissen über mögliche Leistungsansprüche und können dieses wirkungsvoller weitergeben.

Welche Inhalte werden vermittelt?

  • Bedürfnis und Bedarf
  • Aufbau des Sozialsystems (Versicherung – Versorgung – Fürsorge)
  • Die bundesrechtlichen Leistungen der Versicherung (Sozialversicherung und Arbeitslosengeld)
  • Versorgung (Pflegesicherung, Opfergesetze) und Fürsorge (Ausgleichszulage, Notstandshilfe)
  • Gesetzliche und freiwillige Leistungen, der Bescheid und das Arbeits- und Sozialgericht
  • Übung dieser Zusammenhänge und Wirkungsmuster am Beispiel einigermaßen komplexer Fälle
  • Sozialhilfe (laufende Leistungen zur Unterstützung des Lebensunterhaltes)

Kontakt

FH-Prof. DSA Mag. (FH) Ulrike Rautner-Reiter
FH-Dozentin
Lehrgangsleiterin Kurzseminare für Praktiker*innen
Department Soziales
T: +43/676/847 228 520