Erwachsenenschutzgesetz, Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz

Inhouse-Angebot

Am 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenschutzgesetz in Kraft getreten. Es löst mit seinen neuen Rechtsinstituten der Erwachsenenvertretung für nicht entscheidungsfähige Volljährige das seit 1984 bestehende Sachwalterschaftsrecht ab.

Im Seminar werden die Neuerungen und Übergangsbestimmungen der neuen Rechtslage vorgestellt und die ersten Erfahrungen mit der Novelle in der Praxis behandelt. Spezielle Themen wie die verschiedenen Möglichkeiten der Selbstvorsorge, das Verfahren bei Gericht und Clearing durch den Erwachsenenschutzverein, Erwachsenenvertretung mit und ohne Genehmigungsvorbehalt, Vorgangsweise bei Operationen und medizinischen Behandlungen, Aufenthaltsbestimmung, Obsorge für Kinder von nicht entscheidungsfähigen Eltern etc. können je nach Interesse vertieft werden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Zusammenspiel der Regelungen des Unterbringungsgesetzes und des Heimaufenthaltsgesetzes eingegangen, die in diesem Bereich rechtliche Grundlagen für Zwangskontexte für persönliche Freiheitsbeschränkungen sind.

Kontakt

FH-Prof. DSA Mag. (FH) Ulrike Rautner-Reiter
FH-Dozentin
Lehrgangsleiterin Kurzseminare für Praktiker*innen
Department Soziales
T: +43/676/847 228 520