Garantenstellung, Verschwiegenheit, Datenschutz und Haftung

Inhouse-Angebot

Die Themen zivil- und strafrechtliche Haftung, Garantenstellung und Anzeigepflicht spielen in der Praxis der Sozialen Arbeit eine immer größere Rolle. Das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 brachte neue Anzeigepflichten für Fachkräfte in Gesundheitsberufen und hat dieses Spannungsfeld nochmals verstärkt.

Sozialarbeiter*innen, die durch ihren beruflichen Auftrag und das Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen in einer verantwortlichen Rolle sind, müssen sich in Gefährdungsszenarien oft rasch zwischen dem Postulat der Freiwilligkeit bzw. der Nichteinmischung und dem direkten Eingriff in höchstpersönliche, grundrechtlich geschützte Lebensbereiche entscheiden und sind dabei sowohl für rechtswidriges Eingreifen als auch für fahrlässige Unterlassungen haftbar.

Welche Inhalte werden vermittelt?

  • Verschwiegenheit vs. Anzeige-/Mitteilungs-/Aussagepflicht für psychosoziale Fachkräfte
  • Haftung & Garantenstellung
  • Aussageverweigerung, Herausgabe von Dokumentationen

Kontakt

FH-Prof. DSA Mag. (FH) Ulrike Rautner-Reiter
FH-Dozentin
Lehrgangsleiterin Kurzseminare für Praktiker*innen
Department Soziales
T: +43/676/847 228 520