Aktuelle Änderungen im Sozialrecht 2025
In Österreich können sozialpolitische Ansprüche in der Regel nur über gestellte Anträge eingelöst werden. Viele Klient*innen nehmen diese Möglichkeiten nicht wahr. So werden viele eigentlich zustehende sozialrechtliche Ansprüche in der Praxis nicht genutzt. Diese hohe Non-Take-Up-Rate gesetzlich zustehender Sozialleistungen ist ein wesentlicher Faktor gesellschaftlicher Ungleichheit.
Aktive sozialrechtliche Information ist daher eine Maßnahme gesellschaftlicher Verteilungspolitik: Verteilung von Wissen geht der Verteilung von Leistungen und Ressourcen voraus. Sie aktualisieren in diesem Seminar anhand von Übungsfällen und grundlegenden Informationen Ihr Wissen über mögliche Leistungsansprüche und können dieses wirkungsvoller weitergeben.
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AbschlussTeilnahmebestätigung
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KostenEUR 480,– (Frühbucher*innenbonus: minus EUR 30,– bei Anmeldung bis 17.09.2025)
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Anmeldeschluss15.10.2025
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Dauer/ECTS2 Tag(e), 1 ECTS
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Teilnehmer*innenAufgrund didaktischer Überlegungen ist die Teilnehmer*innenzahl beschränkt
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Start und Termine26.11.2025 und 27.11.2025, 09:00–18:00 Uhr
Welche Inhalte werden vermittelt?
- Aufbau des Sozialsystems (Versicherung - Versorgung - Fürsorge)
- Die bundesrechtlichen Leistungen der Versicherung
- Versorgung (Pflegesicherung, Opfergesetze) und Fürsorge (Ausgleichszulage, Notstandshilfe)
- Gesetzliche und freiwillige Leistungen, der Bescheid und das Arbeits- und Sozialgericht
- Übung dieser Zusammenhänge und Wirkungsmuster am Beispiel von Fällen aus der Praxis
- Sozialhilfe (laufende Leistungen zur Unterstützung des Lebensunterhaltes)
An wen richtet sich das Angebot?
Der Kurs richtet sich an Sozialarbeiter*innen und Personen mit anderer Qualifikation, die mit sozialarbeitsnahen Aufgaben betraut sind.