Aktuelle Änderungen im Sozialrecht 2026
In Österreich können sozialpolitische Ansprüche in der Regel nur über gestellte Anträge eingelöst werden. Viele Klient*innen nehmen diese Möglichkeiten nicht wahr. So werden viele eigentlich zustehende sozialrechtliche Ansprüche in der Praxis nicht genutzt. Diese hohe Non-Take-Up-Rate gesetzlich zustehender Sozialleistungen ist ein wesentlicher Faktor gesellschaftlicher Ungleichheit.
Aktive sozialrechtliche Information ist daher eine Maßnahme gesellschaftlicher Verteilungspolitik: Verteilung von Wissen geht der Verteilung von Leistungen und Ressourcen voraus. Sie aktualisieren in diesem Seminar Ihr Wissen über mögliche Leistungsansprüche und können dieses wirkungsvoller weitergeben.
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AbschlussTeilnahmebestätigung
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KostenEUR 480,– (Early Bird: EUR 450,– bei Anmeldung bis 02.09.2026)
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Anmeldeschluss30.09.2026
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Dauer2 Tag(e)
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Teilnehmer*innenAufgrund didaktischer Überlegungen ist die Teilnehmer*innenzahl beschränkt
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Start und TermineMittwoch, 11.11.2026 und Donnerstag, 12.11.2026, 09:00–18:00 Uhr
Welche Inhalte werden vermittelt?
- Bedürfnis und Bedarf
- Aufbau des Sozialsystems (Versicherung – Versorgung – Fürsorge)
- Die bundesrechtlichen Leistungen der Versicherung (Sozialversicherung und Arbeitslosengeld)
- Versorgung (Pflegesicherung, Opfergesetze) und Fürsorge (Ausgleichszulage, Notstandshilfe)
- Gesetzliche und freiwillige Leistungen, der Bescheid und das Arbeits- und Sozialgericht
- Übung dieser Zusammenhänge und Wirkungsmuster am Beispiel einigermaßen komplexer Fälle
- Sozialhilfe (laufende Leistungen zur Unterstützung des Lebensunterhaltes)
An wen richtet sich das Angebot?
Der Kurs richtet sich an Sozialarbeiter*innen und Personen mit anderer Qualifikation, die mit sozialarbeitsnahen Aufgaben betraut sind.