Familienrat
Ausbildungsinhalte
Mit dem Zertifikatslehrgang Familienrat erlangen Sie die Befähigung, Familienräte in unterschiedlichen Arbeitsbereiche zu beauftragen und zu koordinieren. Die Ausbildung ist in zwei aufeinander aufbauende Module gegliedert. Nach dem Abschluss sind Sie befähigt Familienräte sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in der Erwachsenenarbeit durchzuführen.
Lehrgangsinhalte (Auszug)
- Herkunft und Europäische Geschichte
- Grundidee und Anwendungsgebiete
- Phasen eines Familienrats
- Rollen der Teilnehmenden
- Grundwissen
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erwachsenenschutz
- Pflegende Angehörige
- Formulierung der Sorge
- Leichte Sprache
- Erstellen eines Plans
- Reflexion und Evaluation
- Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Familienrates
- Der Folgerat als Ergebnissicherung und Evaluationsinstrument
- Die eigene Haltung in der Koordinationsarbeit
- Vertiefung der Anwendungsgebiete und rechtliche Grundlagen
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erwachsenenschutz
- Pflegende Angehörige
- Europäische Zusammenarbeit in Netzwerken
- Implementierungsschritte
- Reflexion und Evaluation
Als Absolvent*in des Lehrgangs sind Sie durch das vermittelte Wissen über Implementierungsschritte des Verfahrens zur Durchführung sowohl als Zuweiser*in als auch als Koordinator*in von Familienräten befähigt. Die Methode verpflichtet sich den europäischen Standards zum Familienrat, und hat eine regionale Verbreitung aktiver Koordinator*innen, sowie eine Erweiterung auf Handlungsfelder der Sozialen Arbeit zum Ziel.
Der Familienrat ist ein Verfahren, bei dem die Betroffenen mit Bekannten und Verwandten zusammentreffen, um ernst zu nehmende Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen. Er ist eine Möglichkeit die eigene Zukunft auch in schwierigen Situationen selbst in die Hand zu nehmen.
Das aus Neuseeland stammende Modell „Family Group Conference“ ist auf alle Familienformen anwendbar, unabhängig von ihrer Größe, Kultur oder Religion. Die Betroffenen bestimmen selbst, wer am Familienrat teilnehmen soll. Meist kommen Verwandte, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn zusammen. Gemeinsam werden Ideen entwickelt und konkrete Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Die Anwesenden überlegen, was sie für die Betroffenen tun können und wofür sie Hilfestellungen von außen benötigen. So werden die Stärken der Familie, aber auch die Fähigkeiten und Möglichkeiten des näheren Umfelds genutzt.
Ziel des Familienrats ist es, einen konkreten Plan zur Unterstützung der Betroffenen zu erarbeiten. Fachleute und SozialarbeiterInnen sind in dieser Zeit nicht anwesend – die Familie selbst macht den Plan!
Die wichtigsten Prinzipien
- Betroffene sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Probleme aktiv anzugehen und einen persönlichen, auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Plan zu entwickeln. Die Verantwortung zur Entscheidung und Umsetzung des Planes bleibt weitgehend im Familienrat.
- Der Plan soll konkrete, umsetzbare Ideen enthalten, denen alle zustimmen können.
- Ziel ist es nicht, Sündenböcke zu suchen oder die Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern Lösungen für die Zukunft zu finden. Die Fachkräfte für Sozialarbeit trauen der Familie zu, die bestehende Situation selbstständig verbessern zu können. Sie akzeptieren den Plan der Familie, es sei denn, er ist zu unsicher oder eine Person ist einem unverantwortlichen Risiko ausgesetzt.
- Die Aufgabe ist es, die Betroffenen bei allen organisatorischen Schritten zu unterstützen. Die Koordinator*innen bringen aber keine Lösungsvorschläge ein und vertreten auch nicht die Ideen anderer Fachleute.
- Fachleute zeigen Möglichkeiten auf, sind aber nicht an der Entscheidung beteiligt.
- Wenn sich die Sorge der zuweisenden Fachkraft um eine zu schützende Person dreht, soll diese am Familienrat teilnehmen, um mitreden und mithören zu können. In der Regel wird ihr eine Unterstützungsperson zur Seite gestellt, die auch in ihrem Namen sprechen kann. Niemand kann zur Teilnahme am Familienrat gezwungen werden.
„Der Familienrat als Konferenzmodell schafft Arbeitsbündnisse in der Kinder- und Jugendhilfe, im Erwachsenenschutz und anderen Kontexten. Diese lassen tragfähige und passgenaue Unterstützung entstehen, die gleichermaßen soziale Verwaltungen sowie Bürger*innen stärkt.“
FH-Prof. DSA Michael Delorette Lehrgangsleiter